Informationen

Die Evangelische Kirchgemeinde Ruhla hat mit Hilfe von Spenden und aus Eigenmitteln eine Stiftung ins Leben rufen können, die nachhaltig dafür sorgen wird, daß Mittel zur Erhaltung und Nutzung unserer einzigartigen Winkelkirche zur Verfügung stehen.
Die Concordia-Kirche in Ruhla ist die einzige original erhaltene echte Winkelkirche Deutschlands. Sie zu erhalten, wird jedem Denkmalliebhaber am Herzen liegen.
Doch nicht nur und nicht in erster Linie betrachten wir die Kirche als Baudenkmal, sondern als geistliches und sogar kulturelles Zentrum in unserer Stadt im Thüringer Wald.
Vielzählige Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen hauchen dem alten Gebäude Leben ein. Hier versammeln sich Menschen, um entscheidende Lebensabschnitte in der Gegenwart Gottes zu begehen: von der Taufe über die Konfirmation, die Hochzeit und verschiedene Jubiläen bis hin zur Trauerfeier.


Außerdem bringen Konzerte, Lesungen und andere kulturelle Veranstaltungen Leben und Freude in die Kirche und unter die Menschen, die dort zusammenkommen.
Wir möchten diesen zentralen Ort in unserer Stadt und in der Denkmallandschaft Thüringens erhalten und haben deshalb diese Stiftung ins Leben gerufen.
Damit die Stiftung ihren Wirkungsgrad erhöhen kann, suchen wir Menschen, denen die Erhaltung unserer 1661 errichteten Winkelkirche als Sakralraum und/oder als einzigartigem Baudenkmal am Herzen liegt.
Warum aber eine Stiftung? Wäre es nicht besser gewesen, das Geld kurzfristig einzusetzen?
Zwar helfen Spenden, akute Anliegen zu finanzieren, doch Stiftungen haben den unschlagbaren Vorteil, daß sie langfristig wirken können, während einmal ausgegebene Spenden dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
In den letzten Jahren sind in Deutschland immer mehr Stiftungen ins Leben gerufen worden und das aus gutem Grund. Worin die Vorteile einer Stiftung u.a. bestehen, sei nachfolgend anhand einiger
Stichpunkte dargestellt:
- Langfristige Wirkung, solange die Stiftung besteht, also nach hinten offen.
- Der Stiftungszweck garantiert die zweckgebundene Verwendung der Mittel – in diesem Falle die Erhaltung und Nutzung der St. Concordia-Kirche Ruhla.
- Zustifter haben eine gute Gelegenheit, ihre Verbundenheit mit der Kirche zum Ausdruck zu bringen, auch über ihren Tod hinaus.
- Wahrung des Lebenswerkes. Für sich und andere Gutes tun.
- Erhaltung persönlicher Wertvorstellungen. Wer beispielsweise mit Unsicherheit auf die Zukunft christlicher Werte oder schlicht ethischer Werte blickt, wer Sorge darum trägt, ob und in welcher Weise noch christliche Kirchen künftig Stadt und Land prägen, kann mit dem Instrument der Zustiftung die Wahrung seiner Wertvorstellungen dauerhaft erhalten helfen.
- Der Erhalt des eigenen Namens. Nichts von Menschen Geschaffenes überdauert so souverän die Jahrhunderte wie das Instrument der Stiftung. – Die ältesten Stiftungen sind hierzulande über 1.000 Jahre alt. Wer also über seinen Namen ein Stück Unsterblichkeit erlangen möchte, hat zur Stiftung bzw. Zustiftung kaum eine Alternative. Es wird ein Stiftungsbuch angelegt, in dem alle Zustifter namentlich verzeichnet werden – es sei denn, sie wünschen dies nicht. Dieses Buch wird in den Archivbestand der Ev. Kirchgemeinde eingehen.
- Der Ausdruck von Dankbarkeit für ein gelungenes und erfolgreiches Leben. Viele Menschen haben nicht vergessen, wem Sie den Erfolg ihres Lebens verdanken: einem wohlwollenden Menschen, Gott oder dem Glück, zur richtigen Zeit am richtigen Ort gewesen zu sein. Nicht selten erwächst daraus das Bedürfnis, dem Leben bzw. der Gesellschaft zurückzugeben, was sie an Unterstützung geleistet hat.
- Sicherung des über Jahrzehnte aufgebauten Vermögens. Ihrem Wesen nach sind Stiftungen äußerst konservativ, sie erhalten und bewahren, nicht nur den eigenen Namen, sondern auch das eingebrachte Vermögen, was für bestimmte Personen das ausschlaggebende Argument darstellt. Sie sehen in ihrem Vermögen ein über Jahrzehnte geschaffenes Lebenswerk, das sie gern über den Tod hinaus erhalten möchten. Auch hier ist das Instrument der Stiftung ohne Konkurrenz. Die Spende muß zeitnah ausgegeben, das in eine Stiftung eingebrachte Vermögen laut Gesetz erhalten werden.
- Steuerliche Vorteile. Bei Begünstigungen von gemeinnützigen Stiftungen fallen weder Erbschaftssteuern noch Schenkungssteuern an. Das übertragene Vermögen bleibt also ungeschmälert erhalten. Und auch auf die Einkommensteuer wirkt sich die Übertragung positiv aus
- Lösung des Nachlassproblems. In vielen Fällen bietet sich das Instrument der Stiftung an, um das Nachlassproblem zu lösen. Sind keine eigenen bzw. keine geeigneten Erben vorhanden, gibt es i.d.R. zur Stiftung als „Wunscherben“ keine sinnvolle Alternative. Anderenfalls fällt das Vermögen dem Staat zu.
- Das Stammkapital bleibt erhalten. Nur die jährlich anfallenden Zinsen dürfen für den Zweck ausgegeben werden. (Deshalb gilt: je höher das Stammkapital, umso höher der zur Verfügung stehende Betrag!)
- Die Erhaltung der Kirche wird immer die Inanspruchnahme von Fördermitteln erfordern. Dazu muß der Eigentümer einen Eigenanteil erbringen, der u.a. aus der Stiftung aufgebracht werden kann.


Vielleicht haben Sie sich schon mit dem Gedanken getragen, einem Baudenkmal und insonderheit einer Kirche etwas Gutes zu tun.
Dann laden wir Sie ein und bitten Sie, unsere Kirche mit einer Zustiftung zu unterstützen!
Da es in der Natur einer Stiftung liegt, daß nur die Zinserträge zur Verfügung stehen, sind Zustiftungen gewöhnlich erst ab einem bestimmten Betrag sinnvoll.
Gleichwohl wollen wir jedem die Gelegenheit geben, sich nach Maßgabe seiner Möglichkeiten als Zustifter einzubringen und so sein Engagement für unsere einzigartige Kirche als Vermächtnis für nachfolgende Generationen dauerhaft zu
dokumentieren. Deshalb möchten wir keine Vorgaben machen. Wenn Sie dazu Fragen haben setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.
Ist Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns, wenn Sie zum Zustifter werden!
Natürlich können Sie die Erhaltung der Concordia-Kirche auch mit ihren Spenden unterstützen, darüber freuen wir uns ebenso!
Wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen wollen, so rufen Sie einfach im Pfarramt an unter Telefon: (036929) 62137 oder schreiben eine Email an
Hier können Sie das aktuelle Faltblatt / Flyer über die Stiftung im PDF-Format herunterladen (518 KB).

Die Kontoverbindung für eine Zustiftung lautet:
Ev. Kirchgemeinde Ruhla
Wartburgsparkasse
Verwendungszweck (wichtig!): Zustiftung Stiftung Winkelkirche St. Concordia
IBAN: DE41 8405 5050 0000 0266 38
BIC: HELADEF1WAK
Sie können auch online über eine sichere Verbindung eine Zustiftung tätigen, indem Sie hier (Spendenportal.de) klicken.
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie nicht in das Stifterbuch eingetragen und auch nicht öffentlich als Zustifter genannt werden möchten.
Mit herzlichen Grüßen
Pfarrer Gerhard Reuther